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Startseite > Aktuelles > News-Archiv > 2005 > Nun gelten neue Richtlinien fürs Löschwesen

Nun gelten neue Richtlinien fürs Löschwesen

Kerstin Allmannsberger
22. Januar 2018
2511
Beschluss im Kreisausschuss: Was der Landkreis für Geräte von überörtlicher Bedeutung zahlt

Passau (mr).

Der Kreisausschuss hat die neuen Richtlinien für Kreiszuschüsse beim Feuerlöschwesen verabschiedet. Nötig geworden war das, weil der Staat seinerseits die Richtlinien geändert hat. Zunächst bleibt es dabei: Zuschüsse des Landkreises gibt es nur für Maßnahmen, die nach den geltenden staatlichen Zuschussrichtlinien förderfähig sind - und die Maßnahme darf keine reine Aufgabe der Gemeinde sein, sie muss überörtliche Bedeutung haben. Das war auch bisher so. Neu oder leicht geändert ist die Höhe der Zuschüsse.


Gelenkmasten sind umstritten

Das sind die neuen Zuschussbeträge: bei den Löschgruppenfahrzeugen gibt es für das LF 10/67000 Euro vom Landkreis (bisher 7500), für das LF 20/16 nun 10 000 Euro (bisher gab es für das LF 16/12 11 500 Euro), für das HLF 20/16 zahlt der Landkreis 11 000 Euro. Es handelt sich dabei um einen neuen Fahrzeugtypen.

Für das Tanklöschfahrzeug TLF 24/50 gibt es bei überörtlicher Bedeutung 10 000 Euro. Das Fahrzeug ist neu in den Richtlinien. Wie bisher sind die Sätze bei den zwei Drehleiter-Typen, das sind 125 000 Euro für die DLK18-12, 150 000 Euro für die DLK 23-12. Für Diskussionen in Feuerwehrkreisen sorgen die Teleskop-Gelenkmasten, die nun für Feuerwehren angeboten werden. 100 000 Euro Kreiszuschuss gäbe es nach den Richtlinien. KBR Josef Ascher hält persönlich aber wenig von den neuen Geräten. Auf keinen Fall seien die Teleskop-Gelenkmasten ein Ersatz für die Drehleitern. „Die altbewährten Drehleitern sind nach wie vor das Beste. “Die Gelenkmasten hält er eher für Arbeits- und keine Rettungsgeräte. „Sie sind schwerer, ungelenker und brauchen länger, bis sie einsatzbereit sind.“ Zudem ließen sich die Masten nur auf absolut ebenen Flächen benutzen. Bei den hiesigen Bodenverhältnissen sei das für die Gemeinden wenig interessant. In die Richtlinien aufgenommen habe man den Masten, um Gemeinden, die Interesse bekunden, die Möglichkeit für ein solches Zusatzgerät nicht zu verbauen. Aber den überörtlichen Anschaffungen müsse der Kreisbrandrat sowieso zustimmen.
Weiter gibt der Landkreis noch Zuschüsse für Rüstwagen (RW), 25 000 Euro (wie bisher) sowie Gerätewagen jeweils 50 000 für den GW-G und GW-A/S (bisher 10 000 Euro). Stellplätze für ein überörtliches Fahrzeug werden mit 10 000 Euro gefördert (wie bisher).
Die teilweise geringeren Zuschuss-Beträge erklärt Ascher mit dem neuen Auszahlungsverfahren der Regierung. Zuschüsse bekämen die Gemeinden jetzt „zeitnah“. Deshalb müssten die Gemeinden bald wesentlich weniger vorfinanzieren.
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