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Startseite > Aktuelles > News-Archiv > 2021 > KBR: Übungs- und Ausbildungsbetrieb in den Feuerwehren

KBR: Übungs- und Ausbildungsbetrieb in den Feuerwehren

Kerstin Allmannsberger
16. Juni 2021
1914
Aktualisierung der Empfehlung


Geschätzte Damen und Herren,
Kameradinnen und Kameraden,


mit Datum vom 05. Juni 2021 ist die neue 13. BayInfSMV (gültig zunächst bis 04.07.2021) in Kraft getreten. Im Anhang habe ich diese nebst Begründung informativ auch angefügt. Weiter hat auch der Bayerische Jugendring anlehnend an die derzeit geltende Verordnung neue Regelungen veröffentlicht. Darauf aufbauend wurde von der Jugendfeuerwehr Bayern eine Zusammenstellung erarbeitet, die ich ebenfalls zur Kenntnis übersenden darf.


Seit geraumer Zeit bewegen uns auch wir im Landkreis Passau mit unseren Inzidenzzahlen stabil und deutlich unter 50. Entsprechend §7 sind bei diesen Inzidenzzahlen nun auch wieder Veranstaltungen mit größerer Personenanzahl sowohl bei öffentlichen als auch privaten Veranstaltungen möglich. Aufgrund dieser Tatsache und auch der dringenden Notwendigkeit den Übungs- und Ausbildungsbetrieb wieder in eine Regelmäßigkeit zurückzuführen, wollen auch wir unsere Empfehlungen vom 27.02.2021 anpassen.


Unsere Empfehlung, den Übungs- und Ausbildungsbetrieb auch die eigene Feuerwehr zu beschränken und auf eine max. Teilnehmerzahl von 9 Personen zu reduzieren wird aufgegeben.


Wichtig ist aber, die eigenen Hygienekonzepte und auch die allgemeinen Hygieneregeln zu beachten. Ziel mit diesen Maßnahmen ist weiterhin die Einsatzbereitschaft unserer Mannschaften, unter Einhaltung größtmöglicher Vorsichtsmaßnahmen, zu sichern.


Mit Schreiben vom 09. Juni 2021 unseres Landesfeuerwehrverbandes ist es nun auch wieder möglich den Betrieb in unseren Jugendfeuerwehren und Kindergruppen aufzunehmen. Im Detail darf ich auf das angesprochene Schreiben im Anhang verweisen.

  • Dreizehnte Bayerische Infektionsschutzmassnahmenverordnung (05.06.2021)
  • Begründung der Dreizehnten Bayerischen Infektionsschutzmaßnahmenverordnung
  • LFV - Regelungen für die Kinder- und Jugendarbeit



Dies alles können wir aber seitens der Kreisbrandinspektion nur als Empfehlung aussprechen; klar ist weiterhin, dass letztendlich die Entscheidung bei örtlichen Kommandanten in Abstimmung mit der Gemeinde, oder auch dem Vorsitzenden auf Vereinsebene liegt.


Wir alle hoffen und sehnen uns nach "Normalität". Deshalb bitte ich Euch alle weiterhin der "Vorsicht" einen großen Raum einzuräumen.


...bleibt weiterhin gesund...


Mit besten und kameradschaftlichen Grüßen
Sepp Ascher
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