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Startseite > Aktuelles > Allgemeine Infos > Mitteilung zur Produktsicherheit Handscheinwerfer SEB 8, SEB 9 und SEB 10

Mitteilung zur Produktsicherheit Handscheinwerfer SEB 8, SEB 9 und SEB 10

Kerstin Allmannsberger
28. November 2020
968
Fa. Cooper Crouse-Hinds GmbH hat an das BBK eine Information zur Produktsicherheit bei explosionsgeschützten Handscheinwerfern übermittelt.

Sehr geehrte Damen und Herren,

die Fa. Cooper Crouse-Hinds GmbH hat an das BBK eine Information zu
Produktsicherheit bei explosionsgeschützten Handscheinwerfern übermittelt.
Die Handscheinwerfer befinden sich auf verschiedenen Bundesfahrzeugen bzw. wurden
ggf. auf dem Weg der Ersatzbeschaffung auf den Fahrzeugen verlastet.
Zwischen Juli 2015 und Juli 2020 erworbene Handscheinwerfer der SEB Serie 8 -10
können einen Formfehler (Loch) enthalten, der das Eindringen von Staub oder
Wasser ermöglichen kann.
Auf den beiliegenden Produktsicherheitshinweis wird verwiesen.

  • Produktsicherheitshinweis Handscheinwerfer


Wir bitten darum, diese Information über die Kreisverwaltungsbehörden an die
Trägerorganisationen der Bundesfahrzeuge in ihrem Zuständigkeitsbereich weiter
zu leiten und durch die jeweilige Einheit die Fahrzeuge hinsichtlich dieser
Scheinwerfer zu überprüfen. Sollten sich die im Anschreiben ausgewiesenen
Scheinwerfer auf Fahrzeugen befinden, ist in der Anlage das weitere Vorgehen
beschrieben.

Eine Rückmeldung an uns ist nicht erforderlich.

Mit freundlichen Grüßen

Christian Haas

________________________
Bayer. Staatsministerium des
Innern, für Sport und Integration
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